Neubau temporäres Kanzleigebäude, Zustand Dienstwohngebäude

  • Standort
    Tokyo, Japan
    Auftraggeber
    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Realisierung
    1999-2001, 2023-2024 (Bestandsaufnahme)
    Leistung
    LP 1-6

     

    Anfang der 2000er Jahre wurden SSP Rüthnick Architekten mit dem Neubau des Kanzleigebäudes zur temporären Nutzung der Deutschen Botschaft in Tokio beauftragt.
    Nachdem die japanischen Baubehörden im Nachgang zu dem verheerenden Erdbeben von Kobe 1995 die Bauvorschriften geändert hatten, mussten die Botschaftsmitarbeiter in einem temporär errichteten Gebäude untergebracht werden. Selbst moderne, bislang als sicher angesehene Gebäude hatten starke Schäden davongetragen. Japanische und deutsche Gutachter stellten nach aufwändigen Untersuchungen zur Erdbebenwiderstandsfähigkeit fest, dass das Kanzleigebäudes aus dem Jahre 1959 auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen an den Erdbebenschutz – und in Verbindung damit auch den Brandschutz – entsprach.
    2023 wurde eine Bauzustandsfeststellung für das Dienstwohngebäude beauftragt. Das Gebäude von 1991 hat in den vergangenen Jahren nur „Schönheitsreparaturen“ erfahren und soll instandgesetzt werden. Es beherbergt fünf Wohnungen für den stellvertretenden Botschafter und Mitarbeiter.

DTT_02-(1) DTT_01-(2) DTT_03-(3)

DEUTSCHE BOTSCHAFT TOKYO

Standort
Tokyo, Japan